MITGLIEDSCHAFT
Ordentliche Mitgliedschaft
Eine Ordentliche Mitgliedschaft kann von allen ÄrztInnen, Diplom-PsychologInnen, ApothekerInnen, beantragt werden. Ordentliche Mitglieder sind in allen Angelegenheiten der Gesellschaft voll stimmberechtigt.
Der Mitgliedsbeitrag betragen 25,- Euro pro Jahr
Beitrittsformular der ÖKSG (Pdf, 66Kb)
Fördernde Mitgliedschaft
Als förderndes Mitglied kann aufgenommen werden, wer zur Förderung der Zwecke der Gesellschaft beitragen will. Auch juristische Personen können die fördernde Mitgliedschaft erwerben. Fördernde Mitglieder können beratend in der Gesellschaft mitwirken. Ehrenmitgliedschaft, korrespondierende Mitglieder
Zu Ehrenmitgliedern und korrespondierenden Mitgliedern können Personen ernannt werden, die sich im Bereich der Forschung von Kopfschmerzen verdient gemacht haben. Es gibt viele Gründe für eine Mitgliedschaft
• Sie erhalten monatlich die Zeitschrift „Der Nervenheilkunde“
• Als Mitglied erhalten Sie regelmäßig Informationen über wissenschaftliche Kongresse zum Themengebiet Kopfschmerz
• Sie werden über aktuelle und neue diagnostische und therapeutische Möglichkeiten auf der Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen informiert
• Sie können Praxismaterialien wie Kopfschmerzkalender, Patientenbroschüren, Informationen zu aktueller Literatur etc. erhalten
• Sie erhalten eine Urkunde über Ihre Mitgliedschaft, die Ihr besonderes Interesse an der Kopfschmerzbehandlung ersichtlich macht.
• Sie können an der Verbesserung der Versorgung von Kopfschmerzpatienten aktiv mitwirken |